Unfallgutachten in Bonn, Köln & im Rhein-Sieg-Kreis
Unverschuldeter Unfall? Wir erstellen Ihr unabhängiges Unfall- und Schadengutachten, setzen Ihre Ansprüche vollständig durch und sind schnell vor Ort. Bei unverschuldetem Unfall für Sie kostenlos.
🚗 Auch E - Fahrzeuge
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten – für Sie kostenlos.
Unfallgutachten & Schadengutachten – Ihre Rechte nach einem Unfall
Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall? Dann stehen Ihnen als Geschädigtem wichtige Rechte zu – und wir helfen Ihnen, diese vollständig durchzusetzen. Als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro arbeiten wir ausschließlich in Ihrem Interesse, niemals im Auftrag der Versicherung.
Was ist ein Unfallgutachten?
Ein Unfall- bzw. Schadengutachten dokumentiert alle Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall. Es ist die Grundlage, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen und den tatsächlichen Schaden professionell und neutral zu ermitteln. Nur mit einem qualifizierten Gutachten stellen Sie sicher, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung vollständig erhalten.

Was steht Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zu?
Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf deutlich mehr als nur die Reparaturkosten:
- Unabhängiger Kfz-Sachverständiger Ihrer Wahl – Sie müssen sich nicht mit dem Gutachter der gegnerischen Versicherung zufriedengeben.
- Erstattung der Reparaturkosten
– auf Basis der tatsächlichen Reparatur oder fiktiver Abrechnung.
- Erstattung der Wertminderung
– besonders relevant bei neueren Fahrzeugen.
- Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatzwagen – für die Dauer der Reparatur.
- Erstattung aller unfallbedingten Kosten – z. B. Abschlepp-, Anwalts- und Sachverständigenkosten.
👉 Die Kosten für das Gutachten trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers.
Was ist die Bagatellgrenze?
Die Bagatellgrenze liegt aktuell bei etwa 750 bis 1.000 Euro reiner Schadenssumme. Liegt der Schaden darunter, spricht man von einem Bagatellschaden – hier genügt meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Liegt der Schaden darüber, ist ein vollständiges Schadengutachten erforderlich – und zwar auf Kosten der gegnerischen Versicherung.
Wichtig: Auch scheinbar kleine Schäden (z. B. am Stoßfänger) können teure verdeckte Folgeschäden verbergen. Lassen Sie den Schaden im Zweifel immer von einem erfahrenen Sachverständigen bewerten.
Warum ein eigenes Unfallgutachten wichtig ist
Die gegnerische Versicherung möchte den Schaden möglichst kleinrechnen. Ein neutraler, unabhängiger Gutachter schützt Ihre Interessen und sichert alle Ansprüche umfassend ab:
🔧
Reparaturkosten
Vollständige und fachgerechte Ermittlung aller notwendigen Reparaturen.
🚗
Wiederbeschaffungswert
Realistischer Marktwert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall.
♻️
Restwert
Korrekte Ermittlung des Restwerts – wichtig bei Totalschaden.
📉
Wertminderung
Merkantile Wertminderung, die Ihrem Fahrzeug trotz Reparatur bleibt.
📅
Nutzungsausfall
Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können.
📑
Gerichtsfeste Doku
Beweissichere Dokumentation, die jeder Überprüfung standhält.
Verlassen Sie sich nicht auf die Versicherung – sichern Sie Ihre Rechte mit einem qualifizierten Schadengutachten.
So einfach läuft es ab
Von Ihrem Anruf bis zur Schadenregulierung begleiten wir Sie Schritt für Schritt.
1.
Anrufen
Sie melden sich telefonisch oder per WhatsApp – wir vereinbaren kurzfristig einen Termin.
2.
Begutachtung vor Ort
Wir kommen zu Ihnen und dokumentieren den Schaden vollständig und neutral.
3.
Gutachten
Sie erhalten Ihr gerichtsfestes Gutachten mit allen Ansprüchen schnell und zuverlässig.
4.
Regulierung
Auf Wunsch begleiten wir die Abwicklung mit Versicherung und Anwalt bis zum Schluss.
Jetzt Termin für Ihr Unfallgutachten sichern
24 Stunden an 7 Tagen erreichbar – auch an Feiertagen. Begutachtung vor Ort, auch für Elektrofahrzeuge.
Häufige Fragen zum Unfallgutachten
Wer zahlt das Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten für das Gutachten – für Sie als Geschädigten ist es kostenlos. Bei selbst verschuldeten Schäden klären wir die Kosten vorab transparent mit Ihnen.
Darf ich den Gutachter selbst aussuchen?
Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Sie müssen sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung verlassen.
Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachten?
Ab etwa 750–1.000 € (Bagatellgrenze) ist ein vollständiges Schadengutachten sinnvoll und wird von der gegnerischen Versicherung übernommen. Darunter genügt meist ein Kostenvoranschlag. Im Zweifel lohnt sich immer eine kurze Einschätzung durch uns.
Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag listet nur die Reparaturkosten. Ein Gutachten erfasst zusätzlich Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Nutzungsausfall sowie verdeckte Folgeschäden – und ist gerichtsfest dokumentiert.
Wie schnell bekomme ich mein Gutachten?
Wir vergeben Termine meist innerhalb von 24 Stunden und erstellen das Gutachten zügig. So können Sie Ihre Ansprüche ohne Verzögerung geltend machen.
Begutachten Sie auch vor Ort und am Wochenende?
Ja. Wir bieten mobile Begutachtung bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder am Arbeitsplatz und sind 24/7 erreichbar – auch an Feiertagen.
Ihr Unfallgutachter in der Region
Wir sind für Sie da in: Köln, Hennef, Siegburg, Bonn, Troisdorf, Königswinter, Sankt Augustin und Umgebung.
Weitere Leistungen: Oldtimer-Wertgutachten · Fahrzeugbewertung · Leasingrückgabe
Kontaktieren Sie uns
Bürozeiten nur nach telefonischer Vereinbarung

