KFZ-Gutachter Rühlmann

Ihr unabhängiger KFZ Sachverständiger in Bonn, Rhein Sieg Kreis und Köln


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Bei unverschuldeten Unfall - Kostenlos

Unfallgutachten & Schadengutachten – Ihre Rechte nach einem Unfall


Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall?

Dann stehen Ihnen als Geschädigtem wichtige Rechte zu – und wir helfen Ihnen, diese vollumfänglich durchzusetzen!


Was ist ein Unfallgutachten bzw. Schadengutachten?

Ein Unfall- oder Schadengutachten dokumentiert alle Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall. Es dient dazu, Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen und den tatsächlichen Wert des Schadens professionell und unabhängig zu ermitteln.
Nur mit einem qualifizierten Gutachten können Sie sicherstellen, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung vollständig erhalten.


Was steht dem Geschädigten nach einem Unfall zu?

Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie Anspruch auf:

  • Einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl
    (Sie müssen sich nicht mit dem Gutachter der gegnerischen Versicherung zufriedengeben!)
  • Erstattung der Reparaturkosten
    – entweder auf Basis der tatsächlichen Reparatur oder einer fiktiven Abrechnung.
  • Erstattung einer Wertminderung
    (besonders bei neueren Fahrzeugen).
  • Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatzwagen
    für die Dauer der Reparatur.
  • Erstattung aller unfallbedingten Kosten
    (z. B. Abschleppkosten, Anwaltskosten, Sachverständigenkosten).


👉 Die Kosten für das Gutachten trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers.


Was ist die Bagatellgrenze?

Die sogenannte Bagatellgrenze liegt derzeit (Stand 2025) bei etwa 750 bis 1.000 Euro reiner Schadenssumme.
Liegt der Schaden
unterhalb dieser Grenze, spricht man von einem Bagatellschaden. In diesen Fällen genügt meist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt.
 
Liegt der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze, ist ein umfassendes Schadengutachten erforderlich – und zwar auf Kosten der gegnerischen Versicherung!

Wichtig:
Auch vermeintlich kleine Schäden (z. B. an Stoßfängern) können intern teure Folgeschäden verbergen. Deshalb sollte ein erfahrener Sachverständiger immer den Schaden bewerten!


Warum ein eigenes Unfallgutachten wichtig ist

Die gegnerische Versicherung hat ein Interesse daran, den Schaden möglichst kleinzurechnen. Ein neutraler, unabhängiger Gutachter schützt Ihre Interessen und sichert Ihre Ansprüche umfassend ab – inklusive:


  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall


Verlassen Sie sich nicht auf die Versicherung – sichern Sie sich Ihre Rechte durch ein qualifiziertes Schadengutachten!


Gutachten

  • Unfallgutachten
  • Oldtimergutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Leasingrückgabe

Bewertung

  • Gebrauchtwagenbewertung
  • Oldtimerbewertung
  • Fahrzeugbewertung

Prüfung

  • Reparaturbestätigung
  • Rechnungsprüfung
  • Restaurationsbegleitung
  • UVV / BGV - Prüfung
  • G 607 / Gasprüfung
  • DGUV 100-010

Amtliche Dienstleistungen

  • Hauptuntersuchung
  • Oldtimerbegutachtung
  • Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO
  • Vollgutachten nach § 21 und Einzelabnahmen nach § 19 (2) StVZO
  • GSP / GAP / GWP

Ob PKW, Motorrad, LKW oder Camping Fahrzeuge für jeden Bereich steht Ihnen das Kfz -Sachverständigenbüro Rühlmann mit Rat und Tat zur Seite.

Unser Einsatzgebiet

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