KFZ-Gutachter Rühlmann
Ihr unabhängiger KFZ Sachverständiger in Bonn, Rhein Sieg Kreis und Köln
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Begutachtung vor Ort
Bei unverschuldeten Unfall - Kostenlos
Fahrzeugbewertungen
Bei unseren Fahrzeugbewertungen profitieren Sie nicht nur von unserer Fachkenntnis und jahrelangen Erfahrung, sondern auch vom Einsatz der neuesten Computersoftware der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Mit der Unterstützung von DAT, einem anerkannten System zur Marktwertermittlung und Fahrzeugbewertung, stellen wir sicher, dass jede Bewertung präzise, objektiv und transparent durchgeführt wird.
Vorteile unserer Fahrzeugbewertung mit DAT-Software:
🔹
Moderne DAT-Software: Wir nutzen die neueste
Fahrzeugbewertungssoftware der
Deutschen Automobil Treuhand, um den
Marktwert Ihres Fahrzeugs exakt zu ermitteln.
🔹
Fachkenntnis und Erfahrung: Unsere
Sachverständigen kombinieren ihre jahrelange
Erfahrung mit den leistungsstarken Funktionen der DAT-Software.
🔹
Schnelle und zuverlässige Bewertung: Mit der Unterstützung der
DAT-Software können wir die
Marktanalyse präzise und
zeitnah durchführen.
🔹
Transparente Ergebnisse: Die
DAT-Software sorgt dafür, dass die Fahrzeugbewertung
nachvollziehbar und
objektiv bleibt.
Warum DAT-Software bei der Fahrzeugbewertung wichtig ist:
Die DAT bietet eine zuverlässige und objektive Marktanalyse, die uns ermöglicht, den Wert Ihres Fahrzeugs unter Berücksichtigung der aktuellen Marktnachfrage, Kilometerleistung, und des Fahrzeugzustands zu berechnen. Dies stellt sicher, dass Sie eine faire und realistische Bewertung erhalten, die auf den neuesten Markttrends basiert.
Gutachten
- Unfallgutachten
- Oldtimergutachten
- Beweissicherungsgutachten
- Leasingrückgabe
Bewertung
- Gebrauchtwagenbewertung
- Oldtimerbewertung
- Fahrzeugbewertung
Prüfung
- Reparaturbestätigung
- Rechnungsprüfung
- Restaurationsbegleitung
- UVV / BGV - Prüfung
- G 607 / Gasprüfung
- DGUV 100-010
Amtliche Dienstleistungen
- Hauptuntersuchung
- Oldtimerbegutachtung
- Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO
- Vollgutachten nach § 21 und Einzelabnahmen nach § 19 (2) StVZO
- GSP / GAP / GWP
Unfall - Was tun?
Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, sich für einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu entscheiden. Wir stellen zur Beweissicherung den Schadensumfang und die Schadenshöhe fest, welche meist höher ist als man es als Laie auf den ersten Blick vermuten würde. Häufig beauftragt die gegnerische Versicherung einen Schadensgutachter - diesen brauchen Sie nicht zu akzeptieren.

Unser Einsatzgebiet
Köln
Olpe
Much
Asbach
Siegburg
Sankt Augustin
Ruppichteroth
Koblenz
Troisdorf
Bornheim
Euskirchen
Hennef
Much
Königswinter
Bad Honnef
Lindlar