KFZ-Gutachter Rühlmann

Ihr unabhängiger KFZ Sachverständiger in Bonn, Rhein Sieg Kreis und Köln


24 Stunden Service

Begutachtung vor Ort

Bei unverschuldeten Unfall - Kostenlos

Fahrzeugbewertungen

Bei unseren Fahrzeugbewertungen profitieren Sie nicht nur von unserer Fachkenntnis und jahrelangen Erfahrung, sondern auch vom Einsatz der neuesten Computersoftware der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Mit der Unterstützung von DAT, einem anerkannten System zur Marktwertermittlung und Fahrzeugbewertung, stellen wir sicher, dass jede Bewertung präzise, objektiv und transparent durchgeführt wird.


Vorteile unserer Fahrzeugbewertung mit DAT-Software:

🔹 Moderne DAT-Software: Wir nutzen die neueste Fahrzeugbewertungssoftware der Deutschen Automobil Treuhand, um den Marktwert Ihres Fahrzeugs exakt zu ermitteln.
🔹
Fachkenntnis und Erfahrung: Unsere Sachverständigen kombinieren ihre jahrelange Erfahrung mit den leistungsstarken Funktionen der DAT-Software.
🔹
Schnelle und zuverlässige Bewertung: Mit der Unterstützung der DAT-Software können wir die Marktanalyse präzise und zeitnah durchführen.
🔹
Transparente Ergebnisse: Die DAT-Software sorgt dafür, dass die Fahrzeugbewertung nachvollziehbar und objektiv bleibt.


Warum DAT-Software bei der Fahrzeugbewertung wichtig ist:

Die DAT bietet eine zuverlässige und objektive Marktanalyse, die uns ermöglicht, den Wert Ihres Fahrzeugs unter Berücksichtigung der aktuellen Marktnachfrage, Kilometerleistung, und des Fahrzeugzustands zu berechnen. Dies stellt sicher, dass Sie eine faire und realistische Bewertung erhalten, die auf den neuesten Markttrends basiert.

Gutachten

  • Unfallgutachten
  • Oldtimergutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Leasingrückgabe

Bewertung

  • Gebrauchtwagenbewertung
  • Oldtimerbewertung
  • Fahrzeugbewertung

Prüfung

  • Reparaturbestätigung
  • Rechnungsprüfung
  • Restaurationsbegleitung
  • UVV / BGV - Prüfung
  • G 607 / Gasprüfung
  • DGUV 100-010

Amtliche Dienstleistungen

  • Hauptuntersuchung
  • Oldtimerbegutachtung
  • Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO
  • Vollgutachten nach § 21 und Einzelabnahmen nach § 19 (2) StVZO
  • GSP / GAP / GWP

Unfall - Was tun?

Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, sich für einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu entscheiden. Wir stellen zur Beweissicherung den Schadensumfang und die Schadenshöhe fest, welche meist höher ist als man es als Laie auf den ersten Blick vermuten würde. Häufig beauftragt die gegnerische Versicherung einen Schadensgutachter - diesen brauchen Sie nicht zu akzeptieren.

Unser Einsatzgebiet

Köln

Olpe

Much

Asbach

Siegburg

Sankt Augustin

Ruppichteroth

Koblenz

Troisdorf

Bornheim

Euskirchen

Hennef

Much

Königswinter

Bad Honnef

Lindlar